zurücklegen

zurücklegen
beiseite legen

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zu|rück|le|gen [ts̮u'rʏkle:gn̩], legte zurück, zurückgelegt <tr.; hat:
1.
a) wieder an den früheren Platz legen:
den Hammer [in den Kasten] zurücklegen; leg sofort meinen guten Füllfederhalter zurück!
b) (für einen bestimmten Kunden o. Ä.) aufbewahren:
sie hatten sich Eintrittskarten zurücklegen lassen; können Sie mir den Pullover bis morgen zurücklegen?
Syn.: reservieren.
c) (Geld o. Ä.) aufbewahren, sparen:
sie hatte sich etwas Geld [für den Urlaub] zurückgelegt; wer jeden Monat etwas zurücklegt, hat am Schluss eine schöne Summe Geld zusammen.
Syn.: anhäufen, hamstern, häufen, horten, sammeln.
2. eine Strecke hinter sich bringen:
kürzere Strecken kann man gut zu Fuß zurücklegen; wir haben jeden Tag 15 km zurückgelegt.
Syn.: laufen.

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zu|rụ̈ck||le|gen 〈V. tr.; hat
1. beiseitelegen, aufbewahren
2. nach hinten legen
4. hinter sich bringen (Wegstrecke)
● 50 Kilometer in der Stunde \zurücklegen; können Sie mir die Konzertkarten bis morgen \zurücklegen?; den Kopf \zurücklegen; der Kranke legte sich wieder in die Kissen zurück

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zu|rụ̈ck|le|gen <sw. V.; hat:
1. wieder an seinen [früheren] Platz legen (3):
er legte den Hammer [an seinen Platz] zurück.
2. (einen Körperteil) nach hinten beugen:
sie legte den Kopf zurück.
3. <z. + sich>
a) sich nach hinten legen, lehnen:
er legte sich [im Sessel] bequem zurück;
b) seinen Körper aus der aufrechten Haltung in eine schräg nach hinten geneigte Lage bringen:
beim Wasserskifahren muss man sich [mit dem ganzen Körper] etwas z.
4. vgl. zurückschieben (3):
den Riegel z.
5. (Geld) nicht verbrauchen, sondern aufbewahren, sparen:
er verdient so gut, dass er [sich] jeden Monat ein paar Hundert Euro z. kann.
6. für einen bestimmten Kunden aufbewahren u. nicht anderweitig verkaufen:
können Sie [mir] den Mantel bis morgen z.?
7. (eine Wegstrecke) gehend, fahrend usw. hinter sich lassen, bewältigen:
eine Strecke [zu Fuß, im Dauerlauf] z.
8. (österr.) (ein Amt o. Ä.) niederlegen:
er hat überraschend seinen Posten zurückgelegt.
9. (schweiz. Amtsspr.) (von den Lebensjahren eines Menschen) vollenden:
Bewerber/Bewerberinnen müssen das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben.

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zu|rụ̈ck|le|gen <sw. V.; hat: 1. wieder an seinen [früheren] Platz ↑legen (3): er legte den Hammer [an seinen Platz] zurück. 2. (einen Körperteil) nach hinten beugen: wie der ... die Flüssigkeit in die Kehle schwappen ließ, ehe er mit zurückgelegtem Kopf schluckte (Fels, Sünden 47). 3. <z. + sich> a) sich nach hinten legen, lehnen: er legte sich [im Sessel] bequem zurück; b) seinen Körper aus der aufrechten Haltung in eine schräg nach hinten geneigte Lage bringen: beim Wasserskifahren muss man sich [mit dem ganzen Körper] etwas z. 4. vgl. ↑zurückschieben (3): den Riegel z. 5. (Geld) nicht verbrauchen, sondern aufbewahren, sparen: er verdient so gut, dass er [sich] jeden Monat ein paar hundert Mark z. kann; Gibst du mehr aus, als du hast, oder legst du was zurück? (Fichte, Wolli 35). 6. für einen bestimmten Kunden aufbewahren u. nicht anderweitig verkaufen: können Sie [mir] den Mantel [gegen eine Anzahlung] bis morgen z.? 7. (eine Wegstrecke) gehend, fahrend usw. hinter sich lassen, bewältigen: eine Strecke [zu Fuß, im Dauerlauf] z.; Er legte so viele Flugkilometer zurück, dass es viermal um diese Erde reichen würde (Kicker 82, 1981, 42); Ü Er hatte nie bemerkt, welche Strecke Zeit, welches Leben er zurückgelegt hatte (Strauß, Niemand 210); (Fachspr.:) die Höhe der Leistungen hängt von den zurückgelegten Versicherungszeiten ab. 8. (österr.) (ein Amt o. Ä.) niederlegen: er hat überraschend seinen Posten zurückgelegt; Broesigke hat alle seine Parteifunktionen bei Amtsantritt zurückgelegt (Presse 30. 3. 84, 4); dass Dr. Moser unter keinen Umständen das ihm verbriefte „Wasserrecht“ z. (darauf verzichten) will (Wochenpresse 46, 1983, 4); Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt (niedergeschlagen; Kurier 2. 10. 93, 20). 9. (schweiz. Amtsspr.) (von den Lebensjahren eines Menschen) vollenden: Bewerberinnen müssen das 18. Lebensjahr zurückgelegt und die Sekundarschule abgeschlossen haben (NZZ 27. 8. 83, 28).

Universal-Lexikon. 2012.

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